Der Sitz des Schiedsverfahrens und die Hilfs- und Kontrollfunktion der Gerichte
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ABSTRACT:

Der Sitz (Verfahrensort) des Schiedsverfahrens hat für das Verfahren ganz grundlegende praktische Bedeutung und wirkt sich unmittelbar auf eine Reihe von Fragen aus: Arbitrabilität, Bestimmung des (materiellen wie v. a. prozessualen) Schiedsrechts, aber auch die Möglichkeiten für eine Aufhebung des Schiedsspruchs oder umgekehrt seine Anerkennung und Vollstreckung usw. Nach Auffassung des Autors handelt es sich beim Sitz (Verfahrensort) des Schiedsverfahrens um den für das Schiedsverfahren bestimmenden Hauptfaktor, denn die Denationalisierung des Schiedsverfahrens ist für ihn ein völlig von der internationalen Realität losgelöster Mythos. Der Sitz (Verfahrensort) des Schiedsverfahrens hat außerdem Auswirkungen auf die Zuständigkeit der Gerichte, die eine unterstützende und prüfende Funktion gegenüber dem Schiedsverfahren ausüben.

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about the authors

Universitätsprofessor, Dr. iur., Mgr., Dipl. Ing. oec/MB, Dr.h.c., als Rechtsanwalt in Prag, Tschechien (mit Zweigniederlassung in New Jersey (USA)) zugelassen und tätig, Seniorpartner (Sozius) der Anwaltskanzlei Bělohlávek, Lehrstuhl für Recht an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Ostrava, Lehrstuhl für Völker- und Europarecht an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Masaryk-Universität in Brno (als Gastdozent), Vorsitzender der Schiedskommission des tschechischen Nationalausschusses der Internationalen Handelskammer (ICC), Schiedsrichter in Prag, Wien, Kiew usw., Mitglied von ASA, DIS, der Österreichischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit. 1. Vizepräsident der WJA – World Jurist Association, Washington D.C. (USA).