Streitigkeiten wg. der Gleichbehandlung im Beruf: alternative Streitschlichtung und die Aufgabe der Schlichtungsorgane hinsichtlich der Gleichbehandlung
pages 253 - 270
ABSTRACT:

Die Entscheidung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten ist im Arbeitsrecht ein Evergreen. Diese Streitigkeiten tendieren entweder dazu, eine Sache von allgemeinem Interesse zu behandeln, die nicht an das Niveau gängiger zivilrechtlicher Streitigkeiten heranreicht, oder als zivilrechtliche Streitigkeiten in den Zuständigkeitsbereich der allgemeinen Gerichte zu fallen. Es ist praktisch unmöglich, die "richtige" oder doch wenigstens eine angemessene juristische Lösung zu finden. Gegenstand des vorliegenden Artikels ist eine der problematischsten Fragen in diesem Bereich der Streitschlichtung überhaupt, nämlich das Grundrecht von Arbeitnehmern auf Gleichbehandlung. Um diesen Themenkreis aufzuarbeiten, analysiert man rechtliche Streitigkeiten, die aus einer behaupteten Diskriminierung am Arbeitsplatz herrühren. In Verbindung mit diesen Diskriminierungsfällen muss die Gleichberechtigungsstelle in Ungarn angesprochen werden: eine unabhängige Verwaltungsbehörde, die innerhalb des ungarischen Systems eine Sonderrolle spielt - dies im Zusammenhang damit, dass es sich nicht um ein Gericht, aber eben auch nicht um eine Stelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung handelt. Vielmehr handelt es sich um eine unabhängige Verwaltungsbehörde, die ausschließlich damit befasst ist, Ansprüche wg. einer behaupteten Arbeitnehmerdiskriminierung zu prüfen. Die vorliegende Studie analysiert die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierungsfällen, indem sie konkrete Fälle seziert und mit der Effektivität von Gerichtsverfahren vergleicht. Im Rahmen dieses Vergleichs hebt man sowohl die typischsten Fälle hervor als auch Fälle, in denen sich die Entscheidung überaus kompliziert gestaltete. Abschließend unternimmt  man den Versuch die Frage zu beantworten, ob diese unabhängige Stelle wirklich als vollwertiges und effektives Forum für die Entscheidung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten fungieren kann, welches die rechtliche Streitbeilegung zu ersetzen bzw. eine Alternative zu selbiger darzustellen in der Lage ist.

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